Derzeit kein Therapieangebot!

 

Logopädie

Zuweisung:

Für die Inanspruchnahme einer logopädischen Behandlung benötigen Sie einen Verordnungsschein vom Facharzt für HNO, Kinderheilkunde,  Neurologie oder Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde.

Auf dem jeweiligen Verordnungsschein sollten Ihre Daten, Ihre Diagnose sowie der Wortlaut „10x 60 min.  logopädische Therapie" angeführt sein.

Benötigen sie einen Hausbesuch, muss dies ebenfalls auf dem Schein vermerkt werden.
Diesen Verordnungsschein müssen Sie dann noch bei Ihrer Krankenkasse bewilligen lassen.
Das ist die Voraussetzung für die teilweise Kostenrückerstattung durch Ihre Sozialversicherungsanstalt.

 

Tarife:

T1 (30 Min): € 44.-

T2 (40 Min): € 66.-

T3 (50 Min): € 88.-

T4 (Gruppe): € 30.-

TP (pferdegestützt): € 93.-

 

In der Zeitangabe sind direkte Leistungen (Therapie) sowie indirekte Leistungen (Vor- & Nachbereitungszeit) enthalten.

Für die pferdegestützte Logopädie gilt TP. Diese ist nur in Gotthartsberg möglich.

CI Fitting-Termine sind immer direkt mit den Kliniken zu vereinbaren.

         

Kassenverträge:

BVAEB

KFA

SVS

 

Reitpädagogik

Da die Reitpädagogik keinen therapeutischen Anspruch erhebt, ist hierfür keine ärztliche Verordnung nötig. Die Kosten werden daher auch nicht von der Kasse zurückerstattet.

 

Tarife:

Einzelstunde (40 min): € 30.-

Gruppe ab 2 bis 4 Personen (50 min): € 17.-